Was kostet meine außergerichtliche oder gerichtliche Unterstützung?

Meine juristischen Tätigkeiten für Sie werden entweder im Rahmen des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG) oder in einer fallbezogenen, individuellen Vergütungsvereinbarung berechnet. Letztere wird auch bei meinem Einsatz als Mediatorin  zugrunde gelegt. In der Regel rechne ich nach den Sätzen des RVG ab.

  • Als mein Mandat haben Sie das Recht auf Kosten-Transparenz:
  • Sie wissen von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
  • Das Honorar bemisst sich aufgrund des Streitwertes und der Komplexität Ihres Falles: Die Honorarhöhe ist gesetzlich vorgeschrieben. 
  • Diskretion und Beratung in allen finanziellen Fragen: Es ist keine Schande, sich eine staatliche Unterstützung zu sichern – wir helfen Ihnen bei der Beantragung und den Formularen zur Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe bei außergerichtlichen Streitigkeiten.


Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder Prozesskostenhilfe (PKH) - JV 205

Wer ist berechtigt?

Eine Verfahrenskostenhilfe (VKH) können Sie in familienrechtlichen, eine Prozesskostenhilfe (PKH) in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beantragen.

Sie haben als Hartz IV-Empfänger einen Anspruch auf diese staatlich gewährte finanzielle Unterstützung, sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder eine andere, gesetzlich unterhaltspflichtige Person für Sie die Kosten übernehmen muss: Damit wird für Sie die Durchführung von Gerichtsverfahren ermöglicht.

 

Bitte sprechen Sie mich offen und ehrlich an, wenn ich für Sie die Verfahrenskostenhilfe (VKH) / Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen soll – ich setze mich gern für Sie ein!


Hier können Sie Ihren Antrag JV 205 herunterladen.

Zum Lesen und Ausfüllen benötigen Sie den Adobe Reader DC. Eine aktuelle Version können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.

Download
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) / auf Prozesskostenhilfe (PKH)
JV_205__2___2.14__Formular.pdf
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Bitte senden Sie mir den Antrag nicht per E-Mail zu!

Nach dem Herunterladen und Abspeichern, füllen Sie das Formular am PC aus, speichern es erneut und drucken es aus.

Bitte bringen Sie den unterschriebenen Antrag mit zum Erstgespräch!

Diese Unterlagen brauchen Sie für beide Anträge (VKH und PKH):

  • Einkommensnachweis
  • ALG I-Bescheid
  • ALG II-Bescheid
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate


Beratungshilfe bei außergerichtlichen Streitigkeiten

Wer ist berechtigt?

Haben Sie nicht die nötigen finanziellen Mittel für eine rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren, so können Sie – gegen eine geringe Eigenbeteiligung – eine Beratungshilfe für Rechtsberatung und Rechtsvertretung beantragen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen und in Anspruch zu nehmen.

In beiden Fällen stehen wir Ihnen gern zur Seite!

Beratungshilfe erhalten Sie in diesen Angelegenheiten:

  • Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Familiensachen) und in Angelegenheiten, für die Arbeitsgerichte zuständig sind
  • Sozialrecht (wie Rente und Versorgung betreffend, Arbeitslosenversicherung)
  • Steuerrecht
  • Verwaltungsrecht (wie Wohngeld, Bausachen, Schul-/Hochschulrecht, Gewerberecht)
  • Verfassungsrecht (z. B. Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzung)

Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Hilfe nur die rechtliche Beratung, keine rechtliche Vertretung.


Ich beantrage gern jede finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht

Scheuen Sie sich nicht, mit mir von Beginn an über Ihre finanzielle Situation zu sprechen!

Ich setze mich auch in finanziellen Ansprüchen für Ihr gutes Recht ein. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

Sie erreichen meine Kanzlei unter 05331/987522 oder per E-Mail.