Das Zivil- oder Privatrecht regelt viele private und geschäftliche Lebensbereiche

Das deutsche Zivil- oder auch Privatrecht schützt Sie als Bürger mit seinen Rechtsvorschriften zum Beispiel dann, wenn es zum Streit mit Personen, Behörden oder Vertrags- oder Handels-partnern kommt, und die Beteiligten sich nicht einigen können.

 

Das materielle Zivilrecht ist zum einem geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Allge-meiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht), zum anderen umfasst es das Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationale Privatrecht und weitere Spezialgebiete. 

 

Auch das Zivilprozessrecht, das den formalen Verlauf zivilrechtlicher Gerichtsverhandlungen reguliert (in der Zivilprozessordnung – ZPO – und Gerichtsverfassungsgesetz – GVG), gehört dazu.


  • Vorschriften zu den Fristen
  • Vorschriften zur Verjährung
  • Regelungen zur Geschäftsfähigkeit
  • Regelungen zur Vertretung
  • Regelungen zur Vollmacht

Regelungen zu den gängigsten Vertragstypen:

  • Kaufvertrag
  • Tausch
  • Schenkung
  • Miet- und Pachtvertrag
  • Leihe
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Reisevertag
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlungen u.a.

Regelungen zur bürgerlichen Ehe und Verwandtschaft


Regelt die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen. 


Hier werden die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt; auch im öffentlichen Recht gibt es dazu umfassende Vorschriften.


Es regelt die Rechtsbeziehungen zu und zwischen Kaufleuten und Gesellschaften sämtlicher Formen. Seine Vorschriften finden sich u. a. im Handelsgesetzbuch (HGB), im Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG).



Zivilrecht: Tätigkeitsschwerpunkte Rechtsanwältin Barbara Kästner

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung, haben sich im Zivilrecht folgende Tätigkeits-schwerpunkte ergeben, in denen ich Ihnen mit Rat und Tat gern mit meinem Wissen zur Seite stehe.


Allgemeines Zivilrecht

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vertrag unterschreiben sollten, überprüfe ich gern für Sie, ob dieser den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht, gegen ein Diskriminie-rungsverbot verstößt oder sittenwidrig ist.

Das betrifft nicht nur die o.a., „klassischen“ Vertragsarten, sondern auch Mischformen, wie z. B. Leasing- oder Franchiseverträge, für die es keine spezielle gesetzliche Regelung gibt.

Auch im Bereich der Fernabsatzverträge, die im Onlinehandel geschlossen werden, berate ich Sie gern. Selbstverständlich erhalten auch Klein-Unternehmern Rat und Hilfe, wenn der Vertragspartner die Rechnung nicht zahlt oder andere geschäftliche Vertragsarten überprüft werden müssen – vor oder nach Vertragsabschluss.


Erbrecht

Wichtig: Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig, um Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen zu vermeiden. Denken Sie auch an eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Ich berate Sie gern! Die notwendige, notarielle Beurkundung erfolgt durch ein Notariat, mit dem ich seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite:

 

Mein aktuelles Wissen darüber gebe ich in regelmäßigen Vorträgen an das Personal des Städtischen Klinikums weiter und schule es im praktischen Umgang mit den Bestimmungen.


Mietrecht

Als Ihre versierte Anwältin mit jahrelanger Tätigkeit für große regionale Wohnbaugesell-schaften, kenne ich beide Seiten sehr gut, wenn es um diese mietrechtlichen Themen bei Vermietern und Mieter geht:

  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Kündigung
  • Mängel
  • Maklercourtage
  • Mieterhöhung + Mietenspiegel
  • Mietzahlungen / Mietminderung
  • Mietkaution + Mietvertrag
  • Modernisierung
  • Nachmieter
  • Reparaturen + Schönheitsreparaturen
  • Sozialklausel + Wohngeld
  • u.v.m.

 



Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht kennt viele Gesetze, die sich mit den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber befassen,die

  1. auf den Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsratund
  2. aus den Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern / Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften basieren.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nicht abschließend geregelt – viele Urteile bilden die grundsätz-liche Regelung arbeitsrechtlicher Beziehungen.

Insofern ist es wichtig, mich von Beginn an in Ihre Auseinandersetzung einzubeziehen, damit Sie wissen, wie Sie sich in diesen Fällen verhalten sollen:

  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Betriebsrat
  • Urlaubsanspruch
  • Krankheit
  • Kündigung / Kündigungsschutz
  • Mobbing


Ich vertrete Ihr Anliegen in zivilrechtlichen Fragen, als Privatperson und Unternehmer

Gern dürfen Sie mich in allen Fällen des Zivilrechts ansprechen! Ich finde eine passende Lösung für Sie – im Vorfeld oder nach bereits erfolgter Unterschrift. Gern berate ich Sie auch über eine mögliche Prozesskostenhilfe (PKH); weitere Informationen sowie einen Antrag auf PKH stelle ich Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Sie erreichen meine Kanzlei unter 05331/987522 oder per E-Mail